Sie möchten ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung erwerben oder verkaufen? Dann sollten Sie bereits bei der Vertragsgestaltung auf juristische Beratung zurückgreifen, denn der Teufel steckt oft im Detail. Ein gut ausgearbeiteter Vertrag wird Ihnen manchen Ärger ersparen.
Selbstverständlich begleite ich Sie auch bei der Geltendmachung bzw. Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Hinblick auf Baumängel und alle anderen baurechtlichen Tätigkeiten. Dabei ist es angebracht vor dem Hintergrund des Kostenrisikos aus wirtschaftlichen und pragmatischen Gründen zu überlegen, ob in einem baurechtlichen Streit eine außergerichtliche Lösung angestrebt werden soll.
Handwerksbetriebe berate ich bei der Vertragsgestaltung nach BGB und VOB und bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen gegenüber Subunternehmern oder von Zahlungsansprüchen gegenüber dem Auftraggeber.